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Wann haftet ein Arbeitnehmer für Schäden?
Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer voll, d.h. er haftet auf Ersatz des gesamten Schadens. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht.
Wer haftet bei öffentlichen Veranstaltungen?
Während bei der Außenveranstaltung der Veranstalter allein haftet, haften bei Innenveranstaltungen (in geschlossenen Räumen) Veranstalter und Betreiber gemeinsam. Der Betreiber kann seine Haftung jedoch vertraglich auf den Veranstalter abwälzen.
Sind Angestellte haftbar?
Die Haftung eines Arbeitnehmers wird nur gegenüber dem Arbeitgeber beschränkt. Gegenüber außenstehenden Dritten haftet ein Arbeitnehmer grundsätzlich voll. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern aber einen Teil des Schadens ersetzen, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Arbeitgeber Drittschäden verursachen.
Was ist der Wegfall der Haftung durch Entlastung oder Verjährung?
Wegfall der Haftung durch Entlastung oder Verjährung. Die in § 46 Ziffer 5 GmbHG geregelte Entlastung des Geschäftsführers führt zum Verzicht der Gesellschaft auf Schadensersatzforderungen für solche Ersatzansprüche, die bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und erstatteter Berichte für die Gesellschafterversammlung erkennbar waren.
Warum ist der Haftungsausschluss unwirksam?
Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Haftungsausschluss für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn und Produktionsausfallschäden deshalb unwirksam, da der zu ersetzende vertragstypisch vorhersehbare Schaden auch mittelbare – und Folgeschäden umfasse.
Ist die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzung zulässig?
In Hinblick auf die Höhe der Haftung besteht für Sie im Bereich der einfachen fahrlässigen Pflichtverletzungen – auch von wesentlichen Vertragspflichten – die Möglichkeit, die Haftung der Höhe nach zu beschränken. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn Ihre verbleibende Schadenshaftung den vertragstypisch vorhersehbaren Durchschnittschaden umfasst.
Wie lässt sich die Haftung der anderen Geschäftsführer ausschließen?
Die Haftung der anderen Geschäftsführer lässt sich aber nicht vollständig ausschließen. Auch bei Delegation auf einen von mehreren Geschäftsführern trifft die übrigen Geschäftsführer immer noch die Pflicht, die Maßnahmen des Geschäftsführerkollegen zu überwachen.