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Was müssen Unternehmen veröffentlichen?
Grundsätzlich müssen Kapitalgesellschaften wie die GmbH dort ihren Jahresabschluss, teilweise mit Bilanz, GuV (Gewinn- und Verlustrechnung), Lagebericht usw. veröffentlichen. Das ist für Kunden, Konkurrenten, Mitbewerber, Kreditgeber usw. eine manchmal aufschlussreiche Informationsquelle.
Wer muss nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen?
Nicht jedes Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist, muss seinen Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offenlegen. „Genauer genommen hängt die Offenlegungspflicht von der Rechtsform, der Branchenzugehörigkeit und der Größe des Unternehmens ab“, sagt Huszar.
Was muss eine GmbH & Co KG veröffentlichen?
§ 264a HGB auch auf die GmbH & Co. KG anzuwenden. 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang), den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers, den Lagebericht, ggf. den Bericht des Aufsichtsrats und die Beschlüsse über die Ergebnisverwendung beim Bundesanzeiger einzureichen.
Wer muss Bundesanzeiger bezahlen?
Wer muss welche Zahlen im Bundesanzeiger offenlegen? Grundsätzlich müssen fast alle Unternehmen ihre Jahresabschlüsse an den Bundesanzeiger übermitteln, sagt Wirtschaftsprüfer Michael Kapitza. Wer sie lesen will, muss einen kleinen Obolus zahlen.
Was ist der Jahresabschluss?
Als Jahresabschluss wird der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres bezeichnet. Er stellt den wirtschaftlichen Erfolg und die finanzielle Lage eines Unternehmens dar und ist der Abschluss der Buchhaltung. Der Jahresabschluss stellt Dokumente zur Rechnungslegung zusammen, die geprüft, bestätigt und veröffentlicht werden.
Was sind die gesetzlichen Vorschriften für den Jahresabschluss?
Für den Jahresabschluss gelten gesetzliche Vorschriften. Aus dem Ergebnis ist der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens ersichtlich. Als Jahresabschluss wird der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres bezeichnet.
Wie obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses?
Die Feststellung des Jahresabschluss obliegt grundsätzlich den Gesellschaftern bzw. der Gesellschafterversammlung ( §§ 42a Abs. 2, 46 Nr. 1 GmbHG ). Eine Ausnahme gilt für die Aktiengesellschaft: Bei dieser hat der Vorstand den Jahresabschluss dem Aufsichtsrat vorzulegen.
Was ist der Jahresabschluss für eine Unternehmung?
Der Jahresabschluss muss einen sicheren Einblick in die wirtschaftliche Lage der Unternehmung vermitteln. Einerseits zeigt der Jahresabschluss Informationen über die Vermögensseite sowie die Schuldverhältnisse am Bilanzstichtag und andererseits zeigt der Abschluss die gesamten Aufwendungen und Erträge einer Rechnungsperiode.