Inhaltsverzeichnis
Wann ist eine Firma eintragungsfähig?
Handelsregister: Eintragungsfähig sind u.a. Firma, Errichtung und Aufhebung einer Zweigniederlassung, Erteilung, Beschränkungen und Widerruf der Prokura, die Bezeichnung der Kommanditisten und ihrer Haftsummen, Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft; bei GmbH und Aktiengesellschaft Firma, Sitz …
Wie kann eine Firma gebildet werden?
Der Schutz der Firma kann bereits durch den Gebrauch im Geschäftsverkehr entstehen. So hat etwa die Eintragung eines bestehenden Kaufmannes im Handelsregister rein deklaratorische Bedeutung. Wird dagegen ein Unternehmer erst mit Eintragung zum Kaufmann (sog. „Kann-Kaufmann“), entsteht die Firma erst mit Eintragung.
Wer darf alles Firmen?
Befindet sich der Firmling in Todesgefahr, darf jeder Priester von Rechts wegen die Firmung spenden, sogar außerhalb seines Gebietes. In der anglikanischen Kirchengemeinschaft wird die Firmung durchweg von einem Bischof gespendet, während in den Ostkirchen jeder Priester dazu ermächtigt ist.
Was sind Unternehmensbezeichnungen?
Unternehmensbezeichnungen sind die Namen von Unternehmen, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Diese Unternehmen haben also keine Firma im handelsrechtlichen Sinne. Bei der Wahl eines Namens für ein Unternehmen sind Selbständige grundsätzlich nicht frei, sondern an bestimmte gesetzliche Vorschriften gebunden.
Ist der Firmenname geschützt?
Grundsätzlich ist mit der Eintragung im Handelsregister der Firmenname geschützt. Sofern der Firmenname der eigene Familienname ist und der Familiename für Produktegruppe nicht markentechnisch geschütz ist (z.B. Müller für Milchprodukte), kann Firmenname doppelt eingetragen sein. In diesem Fall ist nach dem Firmenname (Bsp.
Wie entwickelt sich die Findung des richtigen Namens?
Deshalb entwickelt sich die Findung des richtigen Namens zu einer persönlichen Angelegenheit. Er wird das Erste sein, mit dem du potenzielle Kunden berührst. Daneben legst du den Grundstein für das Image deines Unternehmens und entscheidest schon jetzt über den zukünftigen Erfolg mit.
Welche Namen dürfen bei einer BGB-Gesellschaft verwendet werden?
Bei einer BGB-Gesellschaft müssen die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter genannt werden. Zusätzlich zum Namen dürfen auch Branchenbezeichnungen, Buchstabenkombinationen sowie Phantasiebegriffe verwendet werden. Zum Beispiel, „Heinz Huber & Hans Müller Steuerberater GbR.“ Bei mehr als zwei Gesellschaftern genügt