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Kann mein Arbeitgeber mich ins Homeoffice schicken?
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich kein Recht, über den privaten Wohnraum seiner Beschäftigten zu verfügen. Er kann also nicht einseitig Arbeit von zu Hause aus anordnen, sondern es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Kann jeder Homeoffice machen?
Eine gesetzliche Home-Office-Regelung gibt es in Deutschland nicht. In den Niederlanden haben Arbeitnehmer allerdings seit Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf Home-Office. Hierzulande müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine Home-Office-Vereinbarung einig sein.
Wie sicher die eigenen E-Mails übertragen und abgelegt werden?
Wie sicher die eigenen E-Mails übertragen und abgelegt werden, hängt von den genutzten E-Mail-Providern ab. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, selbst einen E-Mail-Provider auszuwählen, der den verschlüsselten Transport der E-Mails ermöglicht.
Ist der Arbeitgeber berechtigt am Zugriff auf den E-Mail-Account?
Hiernach muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse am Zugriff auf den E-Mail-Account haben. Erneut ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich: Eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers gegen diejenigen des Geschäftsführers oder Vorstandes muss zu Gunsten des Arbeitgebers ausfallen.
Ist der E-Mail-Server des Absenders verschlüsselt?
Wenn der E-Mail-Server des Absenders den verschlüsselten Versand unterstützt, prüft er zunächst ob auch sein Gegenüber, der Server des Empfängers, E-Mails verschlüsselt übertragen kann. Wenn das der Fall ist, wird die E-Mail auf dem Transportkanal verschlüsselt und keiner der Knotenpunkte ist mehr in der Lage den Datenverkehr mitzulesen.
Ist die Nutzung des E-Mail-Accounts zu dienstlichen Zwecken gestattet?
Ist die Nutzung des E-Mail-Accounts nur zu dienstlichen Zwecken gestattet, sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem Zugriff in der Regel höher zu bewerten als die Interessen des Geschäftsführers oder Vorstandes, dass der Zugriff unterbleibt.