Inhaltsverzeichnis
- 1 Was beinhaltet das Produkthaftungsgesetz?
- 2 Wer ist Hersteller nach Produkthaftungsgesetz?
- 3 Welche Schäden werden nach dem Produkthaftungsgesetz ersetzt?
- 4 Wer kann Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz stellen?
- 5 Wie lange verjähren Produkt und Produzentenhaftung?
- 6 Wann können Ansprüche aus Produkthaftung geltend gemacht werden?
Was beinhaltet das Produkthaftungsgesetz?
Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren. Die Ansprüche entstehen unabhängig davon, ob zwischen Hersteller und Endkunde ein Vertrag geschlossen wurde. Geregelt sind sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Wann greift das Produkthaftungsgesetz?
Eine Produkthaftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz tritt immer dann ein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es kann ein Fehler an diesem Produkt nachgewiesen werden (ProdHaftG , §3). Ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer besteht. Der Schaden wurde durch den Fehler am Produkt verursacht.
Wer ist Hersteller nach Produkthaftungsgesetz?
§ 4 Hersteller. (1) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.
Auf welche Produkte bezieht sich das Produkthaftungsgesetz?
Als ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes wird eine bewegliche Sache angesehen. Definiert wird es gemäß § 2 ProdHaftG: „Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.
Welche Schäden werden nach dem Produkthaftungsgesetz ersetzt?
Was regelt das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)? Wird ein fehlehrhaftes Produkt hergestellt, das einen Menschen tötet oder verletzt oder wird eine Sache beschädigt, haftet der Hersteller des fehlerhaften Produkts und muss dem Geschädigten den Schaden ersetzen.
Wann entsteht Haftungsausschluss nach dem ProdHaftG?
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Herstellung des Produktes nicht zu einem wirtschaftlichen Zwecke (z. B. Verkauf), sondern für den privaten Eigenbedarf erfolgt ist und das Produkt nicht im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit hergestellt wurde.
Wer kann Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz stellen?
Wer ist nach dem PHG haftpflichtig? Grundsätzlich trifft die Schadenersatzpflicht den Hersteller (Produzenten von End- und Teilprodukten bzw. Grundstoffen), den Quasi-Hersteller (das sind Unternehmer, die fremdproduzierte Produkte mit ihren Erkennungszeichen, Namen, Marke etc.
Was versteht man unter Produkthaftung?
Produkthaftung: Definition und Anspruch. Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren. Die Ansprüche entstehen unabhängig davon, ob zwischen Hersteller und Endkunde ein Vertrag geschlossen wurde.
Wie lange verjähren Produkt und Produzentenhaftung?
Die Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Kunde Kenntnis von seinem Schaden erlangt hat. 3. In welchem Verhältnis stehen Produkt- und Produzentenhaftung? Die Vorschriften über Produkt- und Produzentenhaftung sind parallel nebeneinander anwendbar.
Was liegt der Produkthaftung zugrunde?
Der Produkthaftung liegt demgegenüber der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der Produkte herstellt oder in den Verkehr bringt, die Pflicht hat dafür zu sorgen, dass von diesen Produkten keine Gefahr ausgeht. Vor diesem Hintergrund schützt das ProdHaftG Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und an anderen Sachen als der schadhaften Sache selbst.
Wann können Ansprüche aus Produkthaftung geltend gemacht werden?
Sind seit dem Inverkehrbringen des Produkts mehr als 10 Jahre vergangen, können keine Ansprüche aus Produkthaftung mehr geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn über den Anspruch ein Rechtsstreit oder ein Mahnverfahren anhängig ist (§ 13 ProdHaftG).