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Wann haften Mitarbeiter?
Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer voll, d.h. er haftet auf Ersatz des gesamten Schadens. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht.
Kann man Arbeitnehmer verklagen?
Dr. Marc Spielberger: Der bisherige Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer auf Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Ablauf der geltenden Kündigungsfrist verklagen. Ein entsprechendes Leistungsurteil ist allerdings nach § 888 Abs. 3 ZPO nicht vollstreckbar.
Wie haften Arbeitgeber für Schäden von Mitarbeitern?
In vielen Fällen haften nämlich Arbeitgeber für Schäden, die von Mitarbeitern verursacht wurden – aber eben nicht unter allen Umständen. Ausschlaggebend sind vor allem die Paragraphen 276 und 280 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Wie haftet der Arbeitnehmer für die eigene Firma?
Schädigt der Arbeitnehmer die eigene Firma, haftet er nur beschränkt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er mit dem Firmenwagen einen Unfall verursacht oder Kaffee über den Arbeitslaptop schüttet.
Wer haftet für Personenschäden unter Arbeitskollegen?
Für Personenschäden unter Arbeitskollegen haften Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. Wenn der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Angestellte brauchen deshalb im Regelfall auch keine Berufshaftpflichtversicherung.
Welche Voraussetzungen gibt es für die mitarbeiterhaftung?
So gibt es mehrere Voraussetzungen für die Mitarbeiterhaftung. Zum einen muss das Fehlverhalten bei der Ausführung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorliegen. Zum anderen muss der Mitarbeiter die Pflichtverletzung schuldhaft zu vertreten haben. Entscheidend ist hier das Ausmaß der Fahrlässigkeit.