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Wie kann die Wählerliste veröffentlicht werden?
Auch können Wählerlisten z.B. im Intranet veröffentlicht werden, sofern jeder Mitarbeiter Zugriff hat und ausschließlich der Wahlvorstand Änderungen an der Wählerliste vornehmen kann. Wichtig ist, dass alle Arbeitnehmer Kenntnis von der Wählerliste nehmen können
Warum haben Wahlberechtigte ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis?
Zur Überprüfung der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Wie kann ich von seinem Einsichtsrecht in die Wählerliste Gebrauch machen?
Jeder Wahlberechtigte muss ohne besonderen Aufwand von seinem Einsichtsrecht in die Wählerliste Gebrauch machen können. Auch können Wählerlisten z.B. im Intranet veröffentlicht werden, sofern jeder Mitarbeiter Zugriff hat und ausschließlich der Wahlvorstand Änderungen an der Wählerliste vornehmen kann.
Wie kann ein Einspruch gegen die Wählerliste eingereicht werden?
Der Arbeitgeber hat kein Einspruchsrecht. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können rechtswirksam nur vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingereicht werden.
Wie viele Stimmen gibt es bei den allgemeinen Wahlen?
In den allgemeinen Wahlen kann der Wähler außerdem einem Kandidaten der gewählten Partei eine Personenstimme geben. Alle Kandidaten, die mindestens acht Prozent der gesamten Stimmen für die vertretene Partei im jeweiligen Wahlkreis erhalten, werden nach der Anzahl der Personenstimmen an der Spitze der Liste geordnet.
Wann ist das Wählerverzeichnis in der Bundestagswahl?
Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zu einem festgelegten Zeitpunkt. Entscheidender Stichtag für die Bundestagswahl ist der 42. Tag vor der Wahl. Für die am 26. September 2021 stattfindende Bundestagswahl ist dies der 15. August 2021.
Wer darf wahlberechtigt sein?
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht) Ausländer und Ausländerinnen (Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) sind nicht wahlberechtigt. Daher sind Unionsbürger und Unionsbürgerinnen – anders als bei der Europa- und den Kommunalwahlen – nicht wahlberechtigt, auch wenn sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.