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Ist ein Waffenschein vererbbar?
Wenn Sie in Ihrem Testament keine Regelungen zu Ihren Waffen treffen oder gar nicht erst ein Testament machen, so gehen Ihre Waffen im Erbfall per Gesetz zusammen mit der übrigen Erbmasse auf die Erben über.
Was ist gemäß WaffG anzeigepflichtig?
(1) Der Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 hat der zuständigen Behörde den folgenden Umgang mit fertiggestellten Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, unverzüglich elektronisch anzuzeigen: 1.
Wer ist Eigentümer einer Waffe?
Zum Eigentum von Schusswaffen sind Personen berechtigt, die im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen: Jäger. Eigentümer frei verkäuflicher Waffen (Schreckschuss-, Signal-, Reizstoffwaffen, gegebenenfalls als Inhaber des „kleinen Waffenscheins“, wenn die Waffe geführt (getragen) werden sollen.
Was passiert mit den Waffen Wenn ein Jäger stirbt?
Um Besitzer einer Waffe zu sein muss man zum Besitz berechtigt sein (und eine WBK haben). Der Besitz von Waffen ist für Jäger in §13 WaffG geregelt. Waffen gehen im Erbfall als Teil des Nachlasses auf den (oder die) Erben über. Der Erbe hat also 10 Wochen Zeit die WBK zu beantragen und die Waffen umtragen zu lassen.
Was passiert wenn ein jagdpächter stirbt?
§ 16 LJG-NRW – Tod des Jagdpächters (1) Im Falle des Todes eines Jagdpächters haben die Erben der unteren Jagdbehörde die jagdausübungsberechtigten Erben unter Beachtung der Vorschrift des § 11 Abs. (2) Die untere Jagdbehörde kann den Erben eine angemessene Frist zur Benennung der Jagdausübungsberechtigten setzen.
Wie kann ich die Übernahme der Waffen beantragen?
Übernahme der Waffen Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen.
Wie können die Waffen abgegeben werden?
Bei der zuständigen Kreispolizeibehörde können die Waffen ebenfalls abgegeben werden. Die Waffen werden dann von der Polizeistelle zur Vernichtung an die Zentralen Polizeitechnischen Dienste weitergeleitet. Aber ACHTUNG!
Sind sie bereits über eine Erlaubnis zum Waffenbesitz verfügen?
Sollten Sie bereits über eine Erlaubnis zum Waffenbesitz verfügen, können Sie die Eintragung der Waffe in Ihre bereits vorhandene WBK ohne Umschweife beantragen. Mit dem Waffengesetz verfolgt der Staat das Interesse, den Umlauf und den Besitz von Waffen zu reglementieren.
Kann man die Waffen unbrauchbar machen?
Dann haben Sie auch die Möglichkeit, die Waffen unbrauchbar zu machen. Dies geschieht bei einem sogenannten Büchsenmacher und ist nicht ganz billig. Nach der Unbrauchbarmachung muss die Bescheinigung des Büchsenmachers schließlich zusammen mit der Waffenbesitzkarte des Verstorbenen bei der Behörde vorgelegt werden.