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Wann ist ein Dokument ohne Unterschrift gültig?
Lediglich bei Behörden oder bei Massensendungen von Versicherungen kommt es schon einmal vor, dass ein Brief keine Unterschrift hat. Solche Schreiben sind aber auch ohne Unterschrift rechtswirksam, da sich auf ihnen der erläuternde Satz findet: „Maschinell erstellt, deshalb nicht unterschrieben“.
Ist ein Zertifikat ohne Unterschrift gültig?
Nein, einen Anspruch auf eine Art Original-Zertifikat haben Sie leider nicht. Das Zertifikat über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird generell nicht wie eine Urkunde behandelt, das heißt, für seine Gültigkeit benötigt es keinen Stempel und keine Originalunterschrift.
Ist eine Bestellung ohne Unterschrift gültig?
Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Mietverträge und viele andere Vertragsarten unterliegen keinen Formerfordernissen. Sie kommen formlos zustande und sind stets ohne Unterschrift gültig. Der Schriftform bedarf es nur dann, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorschreibt.
Was muss eine Unterschrift enthalten?
Was muss eine Unterschrift enthalten? Die Unterschrift dient als sogenannte „ eindeutige Willensbekundung “ und muss daher dem Unterzeichnenden eindeutig zugeordnet werden können. Daher muss nach Ansicht der Rechtslehre und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Unterschrift den vollen Familiennamen aufweisen.
Ist es möglich in Vollmacht zu unterschreiben?
In Vollmacht zu unterschreiben, ist zumeist nur dann möglich, wenn man vom Arbeitgeber für diese Unterschrift offiziell (vielfach tatsächlich nur durch offizielle schriftliche Ermächtigung) bevollmächtigt wurde. Liegt eine solche Vertretungsbefugnis nicht vor, so handelt der Unterschreibende gemäß den…
Ist es sinnvoll, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben?
Grundsätzlich ist es wenig sinnvoll, eine Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Allerdings ist es in vielen Fällen ratsam, die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vor der Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Warum muss die Unterschrift abgekürzt werden?
Daher muss nach Ansicht der Rechtslehre und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Unterschrift den vollen Familiennamen aufweisen. Abgekürzt werden dürfen lediglich Vor- und Zwischennamen. Die Unterschrift ist auch vom Namenskürzel – den bloßen Initialen – abzugrenzen, welches den Anforderungen einer Unterschrift nicht genügt.