Inhaltsverzeichnis
- 1 Sind mathematische Formeln urheberrechtlich geschützt?
- 2 Sind matheaufgaben urheberrechtlich geschützt?
- 3 Ist es erlaubt Altklausuren weiterzugeben?
- 4 Sind die Materialien urheberrechtlich geschützt?
- 5 Ist das Urheberrecht übertragbar?
- 6 Sind natürliche Personen und Menschen urheberrechtlich geschützt?
- 7 Was ist eine Erfindung Patent?
- 8 Wann gilt eine Erfindung als neu?
- 9 Was kostet es etwas patentieren zu lassen?
- 10 Wie kann ich mir eine Idee schützen lassen?
Sind mathematische Formeln urheberrechtlich geschützt?
Mathematische Beweise können per se keine schöpferischen Werke sein, sie sind Wissens-Erkenntnisse und genausowenig urheberrechtlich geschützt wie Informationen.
Sind matheaufgaben urheberrechtlich geschützt?
Einfachen mathematischen Aufgaben oder Funktionen fehlt meistens die sog. Schöpfungshöhe, sodass sie nicht urheberrechtlich geschützt sind.
Welche Werke schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z.B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Auch Computerprogramme können in Deutschland über das Urheberrecht unter Schutz gestellt werden.
Ist es erlaubt Altklausuren weiterzugeben?
Genauso gefährlich ist es natürlich, alte Klausuren innerhalb der Klasse weiterzugeben, insbesondere wenn dies über soziale Medien erfolgt… Es kann kein Fehlverhalten sein, eine alte Klausur offenzulegen.
Sind die Materialien urheberrechtlich geschützt?
Sind die Materialien urheberrechtlich geschützt, darf man sie nur dann ins öffentlich zugängliche Internet laden, wenn man die Erlaubnis hat. Wie beim Aufzeichnen von Veranstaltungen ist auch hier der Grundsatz: Ideen, Methoden, Theorien und so weiter sind nicht urheberrechtlich geschützt, aber ihre konkrete Darstellung kann es sein.
Ist ein Arbeitsblatt urheberrechtlich geschützt?
Es reicht aber, wenn bereits ein wenig individuelle Gestaltung erkennbar wird, damit auch ein solches Arbeitsblatt urheberrechtlich geschützt sein kann. Fotos sind immer als sogenanntes Lichtbild geschützt. Das bedeutet: Hochladen ins Internet ist in der Regel nur dann erlaubt, wenn man dafür die Erlaubnis hat.
Ist das Urheberrecht übertragbar?
Das Urheberrecht ist übertragbar, aber nicht im Ganzen. Der Urheber kann nur die wirtschaftlich bedeutsamen Nutzungs- und Verwertungsrechte an andere Personen oder Firmen übertragen, §29 Abs.2 UrhG. Die Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben nach deutschem Recht jedoch stets bei ihm.
Sind natürliche Personen und Menschen urheberrechtlich geschützt?
Nach deutschem Recht können nur natürliche Personen, also Menschen, Urheber sein. Davon zu unterscheiden sind urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte, die auch Firmen besitzen können. Ist eine Idee urheberrechtlich schutzfähig?
Kann man sich eine Idee patentieren lassen?
Sie können jede Erfindung amtlich patentieren lassen, die einen technischen Inhalt hat und die Sie der Öffentlichkeit noch nicht vorgestellt haben. Sie muss darüber hinaus auch nicht nahe liegen, also im rechtlichen Sinne „erfinderisch“ sein.
Was ist eine Erfindung Patent?
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt; in Deutschland gemäß § 16 Patentgesetz für 20 Jahre.
Wann gilt eine Erfindung als neu?
Neuheit. Eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung weltweit in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren.
Was versteht man unter Patent?
Mit Patenten können Sie Ihre technischen Erfindungen (innovative Produkte oder Verfahren) vor unerwünschter Nachahmung schützen. Patente belohnen ihren Inhaber oder ihre Inhaberin durch ein befristetes und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol.
Was kostet es etwas patentieren zu lassen?
folgende Kosten an, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zu entrichten sind: Anmeldeverfahren: 40 EUR bei elektronischer Anmeldung, 60 EUR bei Anmeldung in Papierform. Recherche: 300 EUR. Prüfungsverfahren: 350 EUR.
Wie kann ich mir eine Idee schützen lassen?
Eine Idee allein lässt sich nicht schützen – so innovativ sie auch ist. Bei der Realisierung Ihrer Idee müssen Sie trotzdem nicht auf rechtlichen Schutz verzichten. Sie können die Umsetzung Ihrer Idee patentieren oder als Gebrauchsmuster schützen lassen. Außerdem stehen Marken- und Designschutz zur Verfügung.