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Wie lange dauert es bis die Restschuldbefreiung rechtskräftig wird?
Das Insolvenzgericht erteilt die Restschuldbefreiung in der Regel am letzten Termin des Verfahrens. Rechtskräftig ist die Erteilung aber erst, wenn der Schuldner den Beschluss erhalten hat und innerhalb von 2 Wochen keine Beschwerde einlegt.
Was darf man in der Wohlverhaltensphase behalten?
In der Wohlverhaltensphase ist der pfändbare Teil des Einkommens immer noch pfändbar. Steuererstattung erhält der Schuldner für den Zeitraum ab der Wohlverhaltensperiode wieder zu 100 \% und Erbschaften sind nur noch zu 50 \% pfändbar.
Was ändert sich in der Wohlverhaltensphase?
Mit dem Beginn der Wohlverhaltensperiode ändert sich die Stellung des Schuldners in vermögensrechtlicher Sicht immens. Während des eigentlichen Insolvenzverfahrens wurde das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners einschließlich des neu erworbenen Vermögens zu Gunsten der Gläubiger verwertet.
Wann ist man in der Wohlverhaltensphase?
Beginn und Dauer der Wohlverhaltensphase Bei natürlichen Personen schließt sich die Wohlverhaltensphase oder Wohlverhaltensperiode an. Sie beginnt mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens, rechnerisch jedoch ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert sechs Jahre an.
Wie wird eine Insolvenzforderung bestritten?
Wurde eine angemeldete Insolvenzforderung bestritten, so ist sie im Prüfungstermin zu erörtern. Hier sind zwei Konstellationen denkbar: Ein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter bestreitet die Forderung der Höhe nach (Bestreiten eines Teilbetrags). Die Forderung wird dem Grunde nach bestritten.
Was ist der Begriff der Insolvenzforderung zu unterscheiden?
Von dem Begriff der Insolvenzforderung ist die Masseverbindlichkeit zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um Forderungen des Insolvenzverwalters aus seiner Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren und um die Kosten des eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Welche Forderung muss der Insolvenzverwalter eintragen?
Der Insolvenzverwalter muss jede angemeldete Forderung in die Insolvenztabelle eintragen und dabei den Grund und die Höhe für den jeweiligen Anspruch angeben. § 177 InsO lässt übrigens auch eine nachträgliche Anmeldung einer Insolvenzforderung zu.
Wann darf der eigene Insolvenzantrag zurückgezogen werden?
Der eigene Insolvenzantrag darf bis zur Eröffnung des eigentlichen Verfahrens noch zurückgezogen werden. Danach ist ein Rückzug nicht mehr möglich. Der Schuldner ist dann verpflichtet, dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter über alle Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.