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Kann man Pflichtverteidiger ablehnen?
Vor Gericht haben Sie in bestimmten Fällen das Recht auf einen Pflichtverteidiger – Einfach ablehnen können Sie den Anwalt nicht. Eventuell können Sie Ihren Rechtsbeistand zumindest wechseln.
Welche Rechte hat ein Verteidiger?
Ebenso wie der Beschuldigte hat der Verteidiger das Recht, Beweisanträge sowie Fragen zu stellen, §§ 219, 244 ff., 240 Abs. 2 StPO. Aus § 137 StPO ergibt sich, dass der Verteidiger sich in jeder Lage für den Beschuldigten äußern kann.
Wer entscheidet über Akteneinsicht?
Wer entscheidet über Akteneinsicht? Aktenhoheit hat während des Ermittlungsverfahrens die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ grundsätzlich nach eigenem Ermessen darüber, ob, wann bzw. in welchem Umfang sie dem Verteidiger die Akten zur Einsichtnahme herausgibt.
Hat man ein Recht auf Akteneinsicht?
Akteneinsicht kann in der Regel bei der aktenführenden Behörde beantragt werden. Die oder der Beteiligte muss sich also zu der jeweiligen Behörde begeben. Der Antrag ist formlos und fristlos möglich. Die Behörde kann bestimmen, dass Akteneinsicht nur gewährt wird, wenn eine Vertretung der Behörde Aufsicht führt.
Wann muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden?
(1) 1In den Fällen der notwendigen Verteidigung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich beantragt.
Wann sollte man sich einen Anwalt nehmen?
Grundsätzlich ist es so, dass Sie tatsächlich bei jedem Streitfall einen Anwalt hinzuziehen können. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro, geht es ans Landgericht und damit ist ein Anwalt unabdingbar.
Wann muss der Pflichtverteidiger bestellt werden?
Dies ist der Zeitpunkt, zu dem ihm die Anklageschrift zugestellt wird und das sogenannte Zwischenverfahren beginnt. Ergibt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt, dass es sich um den Fall einer notwendigen Verteidigung handelt, muss der Pflichtverteidiger sofort bestellt werden.
Kann die Pflichtverteidigung auch zurückgenommen werden?
Die Pflichtverteidigung kann in bestimmten Fällen auch zurückgenommen werden. Die Bestellung vom Pflichtverteidiger kann laut StPO auch zurückgenommen werden. Dies ergibt sich aus § 143 und gilt für die Fälle, in denen der Beschuldigte nachträglich selbst einen Verteidiger erwählt und dieser entsprechend die Wahl auch annimmt.
Was macht der Pflichtverteidiger geltend?
Der Pflichtverteidiger macht seinen Vergütungsanspruch der Staatskasse gegenüber geltend. Die Gebühren der Pflichtverteidigung sind grundsätzlich niedriger als die eines Wahlverteidigers. Allerdings kann in bestimmten Fällen, in denen ein Verfahren besonders umfangreich oder schwierig ist, eine höhere Gebühr festgesetzt werden.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Solch eine Ordnungswidrigkeit kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein oder auch das Nichtbeachten einer roten Ampel. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt gemäß § 52 StPO für Angehörige des Beschuldigten und laut § 53 StPO für Berufsgeheimnisträger.