Wann läuft die Frist ab?
Die Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB). Bei Fristen, die nach Wochen, Monaten und Jahren bestimmt sind, endet mit dem Ablauf der (letzten) Woche, des (letzten) Monats oder des (letzten) Jahres, der durch seine Benennung oder Zahl dem Tag des fristauslösenden Ereignisses entspricht.
Wie setze ich eine Frist richtig?
Eine Frist, so die Gerichte, bedeute die Angabe eines bestimmten Zeitraumes, also „innerhalb von 2 Wochen“ oder „bis zum…“. Nur so bestehe für den Schuldner die notwendige Klarheit, bis wann er leisten müsse. Allgemeine Aufforderungen wie „umgehend“ oder „unverzüglich“ seien hier nicht ausreichend.
Ist der Tag für die Berechnung der Frist maßgebend?
Ist dagegen der Beginn eines Tages der für die Berechnung der Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird der Tag bei der Berechnung der Frist nach § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB mitgerechnet (Beginnfrist).
Ist der Beginn eines Tages der maßgebende Zeitpunkt für die Berechnung der Frist?
Ist der Beginn eines Tages der für den Fristbeginn maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist nach § 187 Abs. 2 BGB mitgerechnet, das gilt auch beim Geburtstag bei der Berechnung des Lebensalters.
Wann beginnt die Frist von einer Behörde?
Der Lauf einer Frist, die von einer Behörde gesetzt wird, beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, außer wenn dem Betroffenen etwas anderes mitgeteilt wird. Der Einwurf eines entsprechenden Schreibens zählt bereits als Fristbeginn [Hessisches LArbg, 25.06.2007, 19 Sa 1381/06.
Wie endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages?
Die Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages ( § 188 Abs. 1 BGB). Bei Fristen, die nach Wochen, Monaten und Jahren bestimmt sind, endet mit dem Ablauf der (letzten) Woche, des (letzten) Monats oder des (letzten) Jahres, der durch seine Benennung oder Zahl dem Tag des fristauslösenden Ereignisses entspricht.