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Wo gelten Patente?
Patente gelten nur in dem Land, für das sie erteilt werden (Territorialitätsprinzip). Vom DPMA erteilte Patente gelten für die Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen.
Wie viel zahlt man für ein Patent?
Das DPMA warnt
Gebührenart | Höhe |
---|---|
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche) | 40 Euro |
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um | 20 Euro |
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform (inklusive 10 Patentansprüche) | 60 Euro |
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um | 30 Euro |
Ist ein Patent nur für ein bestimmtes Land oder Gebiet gültig?
Ein Patent ist immer nur für ein bestimmtes Land oder Gebiet gültig. Ein flächendeckender Schutz erfordert also die Anmeldung des Patents in mehreren Ländern. Gerade international agierende Firmen sollten verstärkten Wert darauf legen, ein Patent für alle relevanten und potenziell angedachten Absatzgebiete der Erfindung anzumelden.
Wie lange dauert die Übertragung vom Europäischen Patentamt?
So lange sich das erteilte Europäische Patent noch innerhalb der 9-monatigen Einspruchsfrist befindet, kann eine Übertragung vom Europäischen Patentamt auch im amtlichen Europäischen Patentregister vermerkt werden, sofern dies beantragt wird und die entsprechende Übertragungserklärung vorgelegt wird.
Welche Gebühren entstehen durch die Anmeldung eines deutschen Patents?
Die folgenden Gebühren entstehen durch die Anmeldung eines deutschen Patents unter anderem: 60 Euro Anmeldegebühr (für bis zu 10 Patente) 350 Euro Prüfungsgebühr pro gemeldetem Patent 70 bis 150 Euro Jahresgebühr vom 3. bis zum 20. Schutzjahr
Wie wird die Übertragung im Europäischen Patentregister eingetragen?
Auf Antrag wird die Übertragung im Europäischen Patentregister eingetragen, sofern dem Europäischen Patentamt eine rechtswirksam unterzeichnete Übertragungserklärung nachgewiesen wird, sowie eine entsprechende Gebühr für die Eintragung von Rechtsübergängen entrichtet wird.