Inhaltsverzeichnis
Welche Arten von Diskriminierung fallen unter die neuen Rechtsvorschriften des AGG?
§ 1 AGG nennt genau sechs Diskriminierungsgründe. Ziel des Gesetzes ist es „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen”.
Was ist informelle Diskriminierung?
Mittelbare (indirekte) Diskriminierung liegt vor, wenn eine neutrale Regelung aus Gründen der zuvor genannten Merkmale missbraucht wird, um jemanden in besonderer Weise zu benachteiligen.
Sind Diskriminierung und Benachteiligung verboten?
Diskriminierung, Ausgrenzung und Benachteiligung aufgrund von persönlichen Merkmalen, deiner Herkunft oder deiner Religion ist verboten. Geregelt werden diese Richtlinien im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt.
Wie kann man sich gegen eine Diskriminierung wehren?
Damit sich Menschen im Falle einer Diskriminierung aufgrund der genannten Aspekte wehren können, ist es notwendig die Vorwürfe der Benachteiligung immer im Einzelfall zu prüfen. Häufig können Fälle der Diskriminierung nicht außergerichtlich geklärt werden, sodass eine Gerichtsverhandlung nötig ist.
Ist die staatliche Diskriminierung verboten?
Ausgehend davon ist zwar jede staatliche Diskriminierung verboten, sofern Abwehrrechte betroffen sind, nicht aber jede private. Das Bundesarbeitsgericht hatte in seiner Rechtsprechung schon seit je her die Grundrechtsnormen im Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer unmittelbar angewandt.
Was bedeutet Diskriminierung?
Diskriminierung bedeutet, dass jemand schlechter als eine andere Person behandelt wird. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden.