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Was passiert wenn man gegen das Wettbewerbsverbot verstößt?
Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot stehen dem Arbeitgeber Schadensersatzansprüche zu. Der Schadensersatzanspruch setzt ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers voraus. Der Schadensersatz umfasst den entgangenen Gewinn.
Wie lange darf ein Wettbewerbsverbot gelten?
zwei Jahre
Das Wettbewerbsverbot muss schriftlich vereinbart werden. Klare Regelung und eindeutige Formulierung sind Pflicht. Das Wettbewerbsverbot darf für maximal zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.
Was zählt unter Wettbewerbsverbot?
Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, seinem Arbeitgeber ohne dessen Einverständnis Konkurrenz zu machen. Der Arbeitnehmer darf also keine Geschäfte im Marktbereich des Arbeitgebers für andere Personen oder auf eigene Rechnung machen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit das vertragliche Wettbewerbsverbot rechtsgültig ist?
Voraussetzung für die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots ist die Vereinbarung einer sog. Karenzentschädigung von mindestens 50 \% der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen (vgl. § 74 Abs. 2 HGB).
Wie kann eine Vereinbarung getroffen werden?
Mit einer Vereinbarung werden grundsätzliche Festlegungen getroffen, die für alle Miteigentümer der WEG bindend sind. Eine Vereinbarung kann nur einstimmig von allen im Grundbuch eingetragenen Wohnungsbesitzern getroffen werden.
Wie kann eine Vereinbarung bei einem Notar getroffen werden?
Eine Vereinbarung kann bei einem Notar getroffen werden oder auch per Umlaufschreiben (siehe Umlaufbeschluss) abgeschlossen werden. Ist eine Vereinbarung nicht ins Grundbuch eingetragen worden, ist diese beim Verkauf einer Wohnung trotzdem gültig, wenn der neue Eigentümer Vorteile dadurch hat.
Wie kann eine Vereinbarung rückgängig gemacht werden?
Eine Vereinbarung kann nur durch eine weitere Vereinbarung rückgängig gemacht werden. Doch nicht selten kommt es vor, dass eine Wohnung – also das Sondereigentum plus Miteigentumsanteile – verkauft wird und eine neue Person Teil der WEG wird.
Wie unterscheiden sich Vereinbarungen und Beschlüsse voneinander?
Vereinbarungen und Beschlüsse unterscheiden sich deutlich voneinander. Grundsätzliches wird per Vereinbarung geklärt, Einzelheiten mittels Beschluss. Das ist die grobe Aufteilung beider Formen der Entscheidungsfindung innerhalb einer WEG. Eine Vereinbarung innerhalb einer WEG setzt die Einstimmigkeit aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer