Kann eine Software durch eine Patentanmeldung geschützt werden?
Auch Software “ als solche“ kann nicht durch eine Patentanmeldung geschützt werden. Hier ist allerdings eine differenzierte Sichtweise geboten: N icht-technische Software wie z. B. eine Dating-App oder eine Spiele-App ist tatsächlich nicht für eine Patentanmeldung geeignet.
Wie besteht der erste Schritt für eine Patentanmeldung im Inland?
Im Regelfall besteht der erste Schritt darin „nur“ im Inland eine Patentanmeldung einzureichen. Dann nutzt man die Priorität und schöpft das Prioritätsjahr aus. Währemd dessen sieht sich an Hand des Rechercheergebnisses an, ob die Patentanmeldung aussichtsreich ist.
Ist der Gegenstand der Patentanmeldung ausgeschlossen?
Dabei darf der Gegenstand der Patentanmeldung nicht durch §1 PatG von der Patentierung ausgeschlossen sein – wie das etwa bei einem medizinischen Heilverfahren, einer mathematischen Methode, einer Geschäftsidee, oder einer Spielidee, der Fall ist. Die genaue Antwort auf die Frage ob Software patentiert werden kann finden Sie hier
https://www.youtube.com/watch?v=ONg0gciAA-I
Ist der Inhaber des Patentes berechtigt zu Lizenzen zu vergeben?
Der Inhaber des Patentes ist außerdem auch dazu berechtigt, Lizenzen für sein Erzeugnis an Dritte zu vergeben. Damit erlaubt er für eine entsprechende Gegenleistung – häufig handelt es sich dabei um die Zahlung einer entsprechenden Gebühr – die Verwertung. Die Bedingungen für die Nutzung werden in der Regel in einem Lizenzvertrag festgehalten.
Wie kann ich ein Patent selbständig anmelden?
Grundsätzlich können Sie ein Patent selbständig anmelden, solange Sie sich dabei an die Vorgaben des DPMA halten. Allerdings kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, einen Anwalt für Patentrecht zurate zu ziehen. Mit seinem Fachwissen und der beruflichen Erfahrung kann er Sie auf dem Weg zum eingetragenen Patent unterstützen.