Inhaltsverzeichnis
Was versteht das BGB unter dem Begriff Anspruch?
Recht. Im Sinn des BGB „das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen” (§ 194 I BGB). Ansprüche unterliegen der Verjährung.
Was versteht der Gesetzgeber unter Sachen?
§ 285 ABGB normiert: „Alles, was von der Person verschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen dient, wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt. “
Was zählt als bewegliche Sache?
Sachen bezeichnen im rechtlichen Sinn abgrenzbare körperliche Objekte, über die einzelne Personen oder Personenmehrheiten die Beherrschung erlangen und die deshalb Gegenstand von Rechten sein können.
Was sind unbewegliche Sachen Beispiele?
Als unbewegliche Sache oder Immobilien werden Grundstücke mit ihren wesentlichen Bestandteilen, speziell Gebäude, bezeichnet. Alle anderen Sachen zählen zu den beweglichen Sachen bzw. Mobilien. Das Sachenrecht als Teil des Zivilrechts baut auf der Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen auf.
Was ist Anspruch in der Rechtswissenschaft?
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Anspruch gehört wie die Persönlichkeits-, Sachen- und Gestaltungsrechte zu den subjektiven Rechten. Im Gegensatz zum objektiven Recht geben diese dem Einzelnen eine konkrete Rechtsmacht.
Was ist Anspruch im Sinne des Prozessrechts?
Zum Anspruch im Sinne des Prozessrechts, siehe Streitgegenstand. Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Anspruch gehört wie die Persönlichkeits-, Sachen- und Gestaltungsrechte zu den subjektiven Rechten.
Welche Bedeutung hat das Anspruch für das Zivilrecht?
Die Bedeutung des Anspruchs für das Zivilrecht wird deutlich, wenn das gesamte Zivilrecht als Anspruchssystem begriffen wird. Dem liegt die Auffassung zugrunde, dass die römisch-rechtlich geprägte Lehre vom Anspruch ein Schlüssel zum Verständnis für die Anwendung der zivilrechtlichen Gesetze, insbesondere des BGB, darstellt.
Was ist der vertragliche primär-Anspruch?
Der vertragliche Primär-Anspruch ist stets die Erfüllung nach § 362 Abs. 1 BGB. Bei einem Kaufvertrag nach den §§ 433 ff. BGB wäre dies entweder die Übergabe der mangelfreien Sache bzw. die Kaufpreiszahlung. Ein Sekundär-Anspruch hingegen ergibt sich insbesondere bei Leistungsstörungen oder anderweitigen Pflichtverletzungen.