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Wann liegt öffentliches Recht vor?
Nach der so genannten modifizierten Subjektstheorie – auch Sonderrechtstheorie oder Zuordnungstheorie genannt – ist öffentliches Recht immer dann gegeben, wenn die betroffene Gesetzesnorm ausschließlich einen Träger hoheitlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet. Ansonsten liegt Privatrecht vor.
Was sind öffentlich rechtliche Pflichten?
Das öffentliche Recht begründet Pflichten für die Bürger (und Unternehmen), für deren Erfüllung sie verantwortlich sind, also haften. Man kann insoweit von einer „Erfolgshaftung“ sprechen, wobei der „Erfolg“ in der Erfüllung der Pflichten, also dem Herstellen rechtskonformer Zustände besteht.
Was sind Privatrechtssubjekte?
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Privatrechtssubjekte, d.h. der Bürger, untereinander. Streitigkeiten in Bezug auf diese Rechtsverhältnisse werden von den Bürgern vor den Zivilgerichten ausgetragen.
Was ist der Unterschied zwischen privatem und öffentlichem Recht?
Das öffentliche Recht behandelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Gemeinwesen und die Rechtsbeziehungen der Bürger zum Staat, zu den Gemeinden usw. Das Privatrecht regelt die Beziehungen der Menschen untereinander. Im Römischen Recht wurde die Einteilung nach der Art des geschützten Interesses vorgenommen.
Wann liegt ein über Unterordnungsverhältnis vor?
Nach der Subordinationstheorie, auch Über-Unterordnungstheorie genannt, handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich Norm, wenn ein Über-Unterordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten besteht, welches für das Verhältnis Staat-Bürger steht.
Wann befinden wir uns im Öffentlichen Recht wann im Privatrecht?
Diese Theorie geht davon aus, dass sich die Beteiligten im Öffentlichen Recht in einem Subordinationsverhältnis, also in einem Über-/Unterordnungsverhältnis, zueinander befinden. Gemäß dieser Theorie liegt bei einem Gleichordnungsverhältnis dann ein Privatrecht vor.
Was bedeutet Unterordnungsverhältnis?
Im öffentliches Recht herrscht ein Über-/Unterordnungsverhältnis vor. Im Privatrecht stehen die Beteiligten mit gleichen Rechten nebeneinander. Ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis liegt demnach immer dann vor, wenn ein Über-/Unterordnungsverhältnis gegeben ist.
Welche privaten Rechtsbeziehungen gibt es?
Es gliedert sich in das Allgemeine bzw. Bürgerliche Privatrecht (Schuldrecht, Erbrecht, Familienrecht usw.) und das Sonderprivatrecht (Handelsrecht, Arbeitsrecht etc.).