Wann ist ein Design geschützt?
Eingetragene Designs können von Unternehmen oder Privatpersonen angemeldet werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom DPMA geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.
Wie kann ich ein Design schützen lassen?
Um ein Design schützen zu lassen, müssen Sie einen Antrag beim Patent- und Markenamt stellen. Damit Sie das Design schützen lassen können, muss es neu sein und eine Eigenart aufweisen, die es von bestehenden Mustern unterscheidet. Mit erfolgreicher Eintragung ist Ihr Design für mindestens 5 Jahre geschützt.
Wie lange schützt man ein Patent?
Wenn Sie ein Patent anmelden, schützt das Patent eine technische Erfindung über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Innerhalb dieser Zeit genießt der Patentinhaber Patentschutz und erhält ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung, die er als Patent anmelden ließ.
Wie hoch sind die Gebühren für das Patent?
Wenn Sie das Patent anmelden, werden neben eventuellen Kosten für die Rechtsberatung einmalige Gebühren sowie Kosten für einen Prüfungsauftrag der Patentanmeldung von 350 € fällig. Nach der erfolgreichen Patentanmeldung sind jährliche Gebühren für das Patent bis zum Ablauf des Patentschutzes nach 20 Jahren zu zahlen.
Wie kann ich ein Patent anmelden in Deutschland?
Patent anmelden in Deutschland In Deutschland erfolgt die Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt – kurz DPMA in München. Ihr Patent anmelden können Sie aber auch persönlich in den Dienststellen München, Berlin oder Jena. Dort reichen Sie den Antrag für das Patent mit allen Unterlagen ein.
Ist ein Patent nur für ein bestimmtes Land oder Gebiet gültig?
Ein Patent ist immer nur für ein bestimmtes Land oder Gebiet gültig. Ein flächendeckender Schutz erfordert also die Anmeldung des Patents in mehreren Ländern. Gerade international agierende Firmen sollten verstärkten Wert darauf legen, ein Patent für alle relevanten und potenziell angedachten Absatzgebiete der Erfindung anzumelden.