Für wen gilt die Verfassung?
Die Verfassung muss daher von allen BürgerInnen eines Staates, vor allem aber von den politischen Parteien und ihren VertreterInnen im Parlament akzeptiert werden. Sie soll Grundlage ihres politischen Handelns sein. Die Verfassung soll Stabilität sichern.
Was versteht man unter einer Verfassung?
Die Verfassung sah einen Bundesrat als Vertretung der Fürsten und einen vom Volk gewählten Reichstag vor, die gemeinsam Gesetze beschlossen. Ziel war es, jeden bundesstaatlichen Zentralismus zu vermeiden und die preußische Hegemonie im Norddeutschen Bund zu festigen.
Wieso wird Deutschland Bundesrepublik genannt?
Nach 1945 haben die Siegermächte Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Jede Siegermacht hat eine Zone kontrolliert. Die USA, Frankreich und Großbritannien haben ihre Zonen zu einem Staat vereint. Dieser Staat hieß „Bundesrepublik Deutschland“.
Was war die Verfassung des Deutschen Reiches?
Die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849, auch Frankfurter Reichsverfassung (FRV) oder Paulskirchenverfassung genannt, war die Verfassung für einen deutschen Bundesstaat. Erarbeitet wurde sie von der Frankfurter Nationalversammlung für das in der Zeit der Revolution von 1848/1849 entstehende Deutsche…
Was war mit dem Vertrag über eine europäische Verfassung zu tun?
Mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa sollte die Europäische Union (EU) erstmals eine eigene Verfassung erhalten. Da die zu diesem Zweck angesetzten Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden jedoch scheiterten, wurde der Verfassungsvertrag als gescheitert erklärt.
Welche Verfassung besteht im Vereinigten Königreich?
Im Vereinigten Königreich besteht die Verfassung etwa aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die den nichtstatischen Charakter der britischen Verfassung betonen. Die Untersuchung verschiedener aktueller oder historischer Verfassungen bezeichnet man als Verfassungsvergleichung.
Wann entstand die überregionale deutsche Verfassung?
Eine überregionale deutsche Verfassung wurde erstmals 1867 in Kraft gesetzt, nämlich die Verfassung für den Norddeutschen Bund. Der Entwurf entstand unter Führung von Otto von Bismarck und wurde von den norddeutschen Einzelstaaten akzeptiert. Dann aber beriet der konstituierende Reichstag darüber, der eigens zu diesem Zweck gewählt worden war.