Wann haftet der Geschäftsführer einer GmbH mit seinem Privatvermögen?
Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen für die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Aufgaben. Unter anderem müssen Sie Ihre Pflichten als Geschäftsführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ausüben, um keine persönliche Haftung für Schäden zu riskieren (§ 43 GmbHG).
Welche Pflichten hat ein Geschäftsführer?
Der Geschäftsführer einer GmbH übernimmt die Aufgaben eines Arbeitgebers. In dieser Funktion muss er die monatlichen Lohnsteuervoranmeldungen abgeben sowie die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Pflicht zur Voranmeldung und Abführung gilt auch für die Umsatzsteuer.
Was ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
Die üblichste Gesellschaftsform für Unternehmensgründer ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Form der Unternehmergesellschaft (UG) ist eine neue Variante der GmbH mit deutlich geringerem Stammkapital (1 bis 24.999 Euro). GmbH und UG sind eigenständige juristische Personen, die mit ihrem Grund- bzw. Stammkapital haften.
Was ist die Haftung der Gesellschafter der GmbH?
Höhere Stammeinlagen müssen durch 50 teilbar sein. Das Stammkapital kann in Geld oder Sachwerten aufgebracht werden und durch neue Gesellschafter erweitert werden. Die Haftung der Gesellschafter der GmbH ist ausgeschlossen, es haftet ausschließlich die juristische Person. Somit wird bei Zahlungsunfähigkeit das Privatvermögen der Gesellschafter
Was ist die Haftung in der GmbH und der UG?
Haftung in der GmbH und der UG. Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die UG (Unternehmergesellschaft) unterscheiden sich ausschließlich durch das einzubringende Mindeststammkapital, das bei der GmbH 25.000 Euro, bei der UG aber nur einen Euro beträgt. GmbH und UG haften nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens.
Wie haftet der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft?
Nach §§ 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer die Pflichten „eines ordentlichen Geschäftsmannes“. Verletzt der Geschäftsführer die Pflichten, muss er gegenüber der Gesellschaft für den Schaden haften. Für wirtschaftlichen Misserfolg haftet der Geschäftsführer aber nicht.