Inhaltsverzeichnis
Welche Produkte sind umsatzsteuerfrei?
Rechnung schreiben: Welche Leistungen sind umsatzsteuerfrei?
- Medizinische oder gesundheitliche Leistungen.
- Finanz-, Kredit-, und Versicherungsleistungen sowie deren Vermittlung.
- Künstlerische Darbietungen.
- Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken.
- Gewinne aus Glücksspielen.
- Bildungsleistungen.
Welche Umsätze sind nicht steuerpflichtig?
Steuerbefreite Umsätze sind Ausfuhrlieferungen, Lohnveredelungen für ausländische Kunden, Leistungen für ausländische Unternehmen. Bei der unechten Umsatzsteuerbefreiung ist der Umsatz steuerbefreit, jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Was muss eine Rechnungsnummer beinhalten?
Jede Nummer muss einmalig sein, denn sie dient dazu, eine Rechnung eindeutig identifizieren und einem Zahlungseingang zuordnen zu können. Außerdem ist keine fortlaufende Nummerierung erforderlich: Die Rechnungsnummer darf aus Ziffern und Buchstaben bestehen. Lückenlosigkeit wird schon gar nicht verlangt.
Welche Adresse muss auf der Rechnung stehen?
Was muss auf einer Rechnung stehen?
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Ihr Unternehmen)
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Ihr Kunde)
- Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID.
- Bei Kunden aus dem EU-Ausland deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Was ist eine ordnungsgemäße Verwaltung?
§21 Abs. IV WEG definiert „ordnungsgemäße Verwaltung“ so, dass jeder Wohnungseigentümer eine „Verwaltung verlangen kann, die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht“. In Absatz V zählt das Gesetz verschiedene Maßnahmen auf, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehören:
Ist der Rechnungsaussteller verpflichtet zu einer ordnungsgemäßen Rechnung?
Der Rechnungsaussteller ist zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung verpflichtet. Mit einer Gutschrift, Storno- oder Korrekturrechnung sollte unter Bezugnahme auf die alte Rechnungsnummer die fehlerhafte Rechnung eindeutig aus der Welt geschafft werden.
Was widerspricht einem Verwalter auf ordnungsgemäße Verwaltung?
Jedenfalls widerspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sich ein Verwalter auf „unangemessene, marktunübliche und überhöhte Entgeltvereinbarungen“ einlässt (OLG Celle ZMR 1999, 240 für das Verhältnis Vermieter/Mieter). Einen Orientierungspunkt bietet die Wesentlichkeitsgrenze des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz.