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Was sind Jubiläumszuwendungen?
Bei den Jubiläumszuwendungen handelt es sich um Sonderzuwendungen, die durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt werden. Es kann verschiedene Anlässe für eine Zuwendung geben. Meist liegt ein Dienstjubiläum zugrunde oder der Mitarbeiter erreicht eine bestimmte Anzahl an Jahren der Betriebszugehörigkeit.
Was gilt für den Anspruch auf Jubiläumsgeld?
Dabei sind für den Anspruch auf Jubiläumsgeld meist sowohl Dienstzeiten als Lehrling, Arbeiter und Angestellter zusammenzurechnen. Während die Anspruchsvoraussetzung der „ununterbrochenen Dienstzeit“ klar ist, gilt es bei unterbrochenen Beschäftigungszeiten im „gleichen Betrieb“ die Regelungen des jeweiligen Kollektivvertrages zu beachten.
Warum liegt ein Dienstjubiläum zugrunde?
Meist liegt ein Dienstjubiläum zugrunde oder der Mitarbeiter erreicht eine bestimmte Anzahl an Jahren der Betriebszugehörigkeit. Die Zuwendung ist eine Gratifikation und muss als diese dem Arbeitslohn zugerechnet werden. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er Steuern auf die Jubiläumszuwendungen zu zahlen hat.
Welche Grundlagen für die Bemessung des jubiläumsgeldes?
Als Grundlage für die Bemessung des Jubiläumsgeldes können das tatsächliche Gehalt (z.B. bei Handelsangestellten) oder der kollektivvertragliche Mindestlohn (z.B.: bei Arbeitern im Gastgewerbe) festgelegt sein.
Ist das Jubiläum zehn Jahre alt geworden?
> das Jubiläum, das zehn Jahre alt geworden ist. Doch, irgendwie schon, denn ein Jubiläum ist ein Jahrestag.
Was sind die Grundlagen des jubiläumsgeldes?
Als Grundlage für die Bemessung des Jubiläumsgeldes können das tatsächliche Gehalt (z.B. bei Handelsangestellten) oder der kollektivvertragliche Mindestlohn (z.B.: bei Arbeitern im Gastgewerbe) festgelegt sein. Jubiläumsgelder sind unter anderem geregelt: in den Kollektivverträgen für Handelsangestellte und Handelsarbeiter,
Wie größer werden die Feierlichkeiten zu einem Firmenjubiläum?
Je besser es einem Unternehmen geht, desto größer werden die Feierlichkeiten zu einem Firmenjubiläum ausfallen. Nimmt man jedenfalls an. Man kann ja schließlich auf eine langjährige Tradition zurückblicken. Aber auch wenn es sich „nur“ um ein 10-jähriges Firmenjubiläum handelt, ist das heutzutage sicher eine Feier wert.