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Was steht mir bei Trennung zu?
In der ersten Zeit nach der Trennung bis zur rechtskräftigen Ehescheidung hast Du einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn Du Dich selbst nicht finanzieren kannst und Dein Partner genug Geld verdient, um Dir Unterhalt zu zahlen (§ 1361 BGB). Du musst den Unterhalt aber schriftlich einfordern.
Was gehört mir in der Ehe?
Zugewinngemeinschaft: Jedem Ehepartner gehört das finanzielle Vermögen, dass er vor oder während der Ehe erworben hat. Allerdings findet bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich statt. Gütergemeinschaft: Das Vermögen beider Eheleute einschließlich Zugewinn wird als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet.
Wie lange muss man nach einer Trennung Unterhalt zahlen?
Grundsätzlich gibt es Trennungsunterhalt bis das Ehepaar geschieden ist. Deshalb ist auch dann weiterhin Unterhalt zu zahlen, wenn die Eheleute schon sehr lange getrennt leben.
Was haben wir mit einer klassischen Ehe zu tun?
Wir haben es hier mit einer sehr klassischen Ehe mit der typischen Aufgabenverteilung zu tun. Er ist der Familienernährer, sie kümmert sich um Haus und Familie. Bei drei Kindern hat sie damit auch genug zu tun. R. muss der Familienernährer sein, denn seine Frau kann das nicht leisten und wird es auch nie können.
Was gilt für das Vermögen während der Ehe?
Das gilt sowohl für das Vermögen, welches ein Partner am Anfang der Ehe hatte, als auch für solches, welches er während der Ehe spart. Kommt es aber zur Scheidung, müssen Mann und Frau das Vermögen teilen, welches sie während der Ehe angespart haben.
Wie leitet sich die Pflicht der Ehegatten ab?
Daraus leitet sich die Pflicht ab, das Geld in der Ehe in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen, damit die Bedürfnisse aller Familienmitglieder gedeckt werden können. Die Ehegatten entscheiden dabei gemeinsam, ob sie einen hohen Lebensstandard pflegen und alle vorhandenen finanziellen Mittel dafür ausgeben oder ob sie sparen wollen.
Ist die Ehe nicht mehr zu retten?
Wenn die Ehe nicht mehr zu retten ist. Betroffene sollten den Partner schnellstmöglich verlassen ohne ihm mitzuteilen, dass sie gehen und vor allem, wohin sie gehen. Im Falle häuslicher Gewalt ist außerdem unbedingt der Gang zur Polizei zu empfehlen.