Was versteht man unter paraphieren?
Paraphierung bezeichnet die billigende Zustimmung zu einem Vertragstext durch Anbringen der Initialen (= Paraphen). Es ist sowohl bei völkerrechtlichen Verträgen üblich, als auch im geschäftlichen Rechtsverkehr, dort jedoch vornehmlich unter Kaufleuten (sog. B2B-Geschäfte).
Wie muss eine Paraphe aussehen?
Anders als bei der Namensunterschrift, die nach § 126 BGB zur gesetzlichen Schriftform erforderlich ist, muss der Name aus der Paraphe nicht erkennbar sein. Viele Menschen, gerade auch Prominente, haben sich eine Art der „Unterschrift“ angeeignet, die eigentlich nur eine Paraphe darstellt.
Wann entstand die überregionale deutsche Verfassung?
Eine überregionale deutsche Verfassung wurde erstmals 1867 in Kraft gesetzt, nämlich die Verfassung für den Norddeutschen Bund. Der Entwurf entstand unter Führung von Otto von Bismarck und wurde von den norddeutschen Einzelstaaten akzeptiert. Dann aber beriet der konstituierende Reichstag darüber, der eigens zu diesem Zweck gewählt worden war.
Ist die Verfassung in repräsentativen Demokratien delegiert?
In der Realität der repräsentativen Demokratien ist diese meist an einen Verfassungsgesetzgeber delegiert. Manche Staaten sehen aber auch verpflichtende Volksabstimmungen für Teil- oder Totalrevisionen der Verfassung vor, so zum Beispiel für Gesamtänderungen der Verfassung in Österreich.
Was war mit dem Vertrag über eine europäische Verfassung zu tun?
Mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa sollte die Europäische Union (EU) erstmals eine eigene Verfassung erhalten. Da die zu diesem Zweck angesetzten Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden jedoch scheiterten, wurde der Verfassungsvertrag als gescheitert erklärt.
Welche Verfassung besteht im Vereinigten Königreich?
Im Vereinigten Königreich besteht die Verfassung etwa aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die den nichtstatischen Charakter der britischen Verfassung betonen. Die Untersuchung verschiedener aktueller oder historischer Verfassungen bezeichnet man als Verfassungsvergleichung.