Ist die rechtliche Lage im Treppenhaus nicht einheitlich?
Die rechtliche Lage ist nicht einheitlich und das spiegelt sich teilweise auch in der Rechtsprechung wieder. Sollen Gegenstände im Treppenhaus zum Brandschutz entfernt oder gar nicht erst hingestellt werden, kommt es oft darauf an, um was es sich handelt. Ein Kinderwagen darf im Treppenhaus wegen Brandschutz nicht grundsätzlich verboten werden.
Welche Vorschriften gibt es für das Treppenhaus?
Allerdings sind in den Brandschutzverordnungen der Länder Bestimmungen festgehalten, wie ein Treppenhaus gestaltet sein muss. Darüber hinaus gibt aus auch feuerpolizeiliche Vorschriften für das Treppenhaus, die im Brandschutz angewandt werden.
Wie muss die Brandlast im Treppenhaus gehalten werden?
Auch die Brandlast muss im Treppenhaus gemäß der Landesbauordnung der meisten Länder so gering wie möglich gehalten werden. Das heißt, brennbare Gegenstände oder Materialien sollten ganz entfernt oder auf ein Minimum reduziert sein. Vermieter sind in der Regel für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich, müssen also dafür sorgen,
Sind Schuhe im Treppenhaus nicht einheitlich?
Schuhe im Treppenhaus: Urteile zum Brandschutz sind diesbezüglich nicht einheitlich. Ähnlich urteilte auch der Bundesgerichtshof im November 2006 (Az.: V ZR 46/06) und entschied damit grundsätzlich, wann ein Kinderwagen im Hausflur bzw. Treppenaus stehen darf. Gleiches kann üblicherweise auch auf Rollatoren und Rollstühle angewandt werden.
Ist das Abstellen von Schuhe im Treppenhaus zulässig?
Sofern das Abstellen dann nicht gegen die landeseigenen Brandschutzvorschriften fürs Treppenhaus verstößt, ist dies zulässig, so das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 15.09.2009 (Az.: 63 S 487/08). Schuhe im Treppenhaus: Urteile zum Brandschutz sind diesbezüglich nicht einheitlich.