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Was versteht man unter einem Wechsel?
Definition: Was ist „Wechsel“? Wertpapier, das die unbedingte Anweisung des Wechselausstellers an einen Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsumme zu einem festgelegten Zeitpunkt an ihn oder eine im Wechsel genannte Person oder deren Order zu zahlen.
Was ist ein Wechsel Jura?
Erklärung zum Begriff Wechsel (Urkunde) Der Wechsel versteht sich grundsätzlich als eine schriftlich fixierte Zahlungsanweisung, die bestimmt wann, an welchem Ort und welche Summe der Bezogene erhält.
Was muss auf einem Wechsel stehen?
die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist; 2. die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen; den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
Welche Form des Wechsels unterscheidet das Wechselgesetz?
Formen: Das Wechselgesetz unterscheidet zwei Formen des W.: 1. gezogener W.: Der gezogene Wechsel (Tratte, nach Annahme Akzept) stellt eine Anweisung des Aussteller s an den Bezogenen dar, an dem genannten Termin eine bestimmte Geldsumme an den Wechselnehmer zu zahlen. Die gesetzlichen Bestandteile sind (Art. 1 WG):
Was sind die Formen des Wechsels?
Formen des Wechsels: Wechselrechtlich unterscheidet man zwei Arten von Wechseln: den gezogenen Wechsel, auch Tratte genannt (Art. 1 ff. WG) und den eigenen Wechsel, auch Solawechsel genannt (Art. 75 ff. WG).
Was ist ein eigener Wechsel?
2. eigener Wechsel ( Solawechsel ): Der eigene Wechsel stellt ein Zahlungsversprechen des Aussteller s dar, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen; die Angabe des Bezogenen entfällt.
Wie erfolgt die Übereignung eines Wechsels?
(1) Der Gläubiger aus einer Wechselforderung ist durch das Eigentum am Wechsel legitimiert. Die Übereignung eines Wechsels erfolgt durch einen entsprechenden Vermerk auf der Rückseite, das Indossament (indosso, ital. = auf dem Rücken), und Übergabe.