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Was ist Kältemittel R22?
R22, ein HFCKW-Kältemittel mit geringem Ozonabbaupotenzial (ODP = 0,05), ist seit Jahrzehnten in der Kälte- und Klimatechnik im Einsatz. R22 ist ein in der EU sehr weit verbreitetes Kältemittel im Anlagenbestand. In Neuanlagen ist R22 in Deutschland aufgrund gesetzlicher Regelungen verboten.
Warum ist R22 verboten?
Dazu zählt insbesondere das Kältemittel R22 und alle Gemische in denen der Stoff enthalten ist! Grund für das Verbot ist die schädigende Wirkung für die Ozonschicht. Das heißt, es dürfen keine Eingriffe in den Kältemittelkreislauf vorgenommen und vor allem kein R22 mehr nachgefüllt werden.
Ist R422D verboten?
Seit dem 1.1.2015 ist der Einsatz von R22 komplett verboten. Als Ersatzkältemittel wird das Kältemittel R422D eingesetzt. Seit dem 1.1.2015 darf R22 laut EG Verordnung 2037/2000 aufgrund seiner schädigenden Wirkung auf die Ozonschicht nicht mehr eingesetzt werden.
Wie wird Kältemittel entsorgt?
Zur Entnahme gebrauchter Kältemittel sind üblicherweise Absauggeräte erforderlich. Diese saugen den Stoff gasförmig ab, verdichten und verflüssigen ihn und drücken ihn in die vorgesehene Flasche „für Abfall zur Verwertung“. Absauggeräte und deren Zubehör werden übrigens unter dem Oberbegriff „Füllanlagen“ geführt.
Welches Kältemittel darf nicht mehr verwendet werden?
Januar 2020 ist es verboten, das Kältemittel R404A in bestehenden Kälteanlagen zu verwenden, ab dem 1. Januar 2022 gewerblich genutzte Kühl- und Gefriergeräte mit dem Kältemittel R134a in den Verkehr zu bringen.
Was sind Hfckw?
Bei FCKW (Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen) wurden alle Wasserstoffatome eines Kohlenwasserstoffs durch Fluor und Chlor ersetzt, bei HFCKW (H für Wasserstoff/engl. Wurde ein Teil der Wasserstoffatome durch Fluor, aber nicht durch Chlor ausgetauscht, dann spricht man von HFKW (teilfluorierten Kohlenwasserstoffen).
Wann wird R449A verboten?
Sämtliche Systeme mit einem Kältemittel GWP > 2.500 sind ab dem 1.1.2020 verboten. Wir bieten Ihnen schon jetzt Anlagen mit den Kältemitteln CO2, R449A, R134a und weiteren an.