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Kommunale Verordnung regelt gesetzliche Mittagsruhe In Deutschland gibt es weder auf Bundes- noch auf Länderebene eine gesetzlich verankerte Mittagsruhe. Im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gibt es jedoch Verbote für den Betrieb bestimmter Maschinen und Werkzeuge.
Lautstarke Arbeiten wie Hämmern, Bohren und Sägen sollten nicht vor 7.00 Uhr und nicht nach 19.00 Uhr durchgeführt werden. Unbedingt zu beachten sind die Hausordnung sowie die gesetzliche Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr). Der übliche von Kindern verursachte Lärm am Tage stellt keine wesentliche Beeinträchtigung dar.
Wie sind die gesetzlichen Ruhezeiten?
Generell gilt die Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr. Lärm durch laute Musik, Feierlichkeiten, Hundegebell, Bohren, Maschinenbetrieb und so weiter sind während dieses Zeitraums zu unterlassen. Das gilt auch für den Samstag, der wie ein Werktag behandelt wird. Auch an diesem Tag muss um 22 Uhr Ruhe herrschen.
Wie lange ist die gesetzliche Mittagsruhe?
In Deutschland gibt es keine allgemeine Verordnung, die eine gesetzliche Mittagsruhe vorschreibt. Es ist aber möglich, dass auf kommunaler Ebene eine Regelung zur Mittagsruhe etwa von 13 bis 15 Uhr gilt. Die ist zum Beispiel in Kurorten oft der Fall, aber auch in vielen anderen Gemeinden.
Mittagsruhezeiten können ebenso in der Hausordnung geregelt sein. In der Regel kann werktags von einer Mittagsruhe zwischen 12 Uhr und 15 Uhr ausgegangen werden. In diesem Zeitrahmen ist beispielsweise lautes Musizieren oder das Nutzen eines lauten Rasenmähers untersagt.
Wie lange darf der Nachbar bohren?
Der Lärm der Bohrmaschine muss von den Nachbarn hingenommen werden, wenn die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden. Laut der Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung gelten draußen folgende Ruhezeiten: An Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr, an Sonn- und Feiertag rund um die Uhr.
Wie lange darf ich Heimwerken?
Die Verordnung legt fest, dass man an Werktagen in Wohngebieten lediglich zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr am Abend mit lauten Geräten arbeiten darf. An Sonn- und Feiertagen müssen die Geräte jedoch außer Betrieb bleiben.
Wie viel Lärm müssen Nachbarn ertragen?
Eine genaue Dezibelzahl für die maximale Zimmerlautstärke ist gesetzlich nicht festgelegt. Das Landgericht Kleve (Az. 6 S 70/90) urteilte, dass Geräusche aus der Nachbarwohnung tagsüber nicht lauter als 40 Dezibel und nachts nicht lauter, als 30 Dezibel hörbar sein dürfen.