Inhaltsverzeichnis
Welche Unterlagen zum Rentenantrag mitbringen?
gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Wie lange vorher muss der Rentenantrag gestellt werden?
Für den nahtlosen Übergang zwischen Berufsleben und Altersrente empfehlen wir, Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen benötigen wir von Ihnen: wenn Sie schwerbehindert sind: Ihren Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid.
Wie lange dauert Bearbeitung Rentenantrag Altersrente?
Übrigens: In der Regel dauert es drei Monate, bis die Rentenversicherung Ihren Rentenantrag geprüft und bearbeitet hat.
Wo bekommt man einen Rentenantrag her?
Wenn Sie in Rente gehen möchten, müssen Sie einen Rentenantrag bei Ihrem Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Das geht über verschiedene Wege. Online: Auf der Internetseite der DRV können Sie den Rentenantrag online stellen.
Kann ich mit 63 Jahre in Rente gehen?
Um die abschlagsfreie Rente ab 63 zu nutzen, müssen die Antragsteller in der Regel bereits mit 18 Jahren im Beruf gewesen sein. Da das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird, erhöht sich auch das Alter für die abschlagsfreie Frührente. Alle nach 1958 Geborenen können diese ab 64 Jahren beantragen.
Wer kann Rente mit 63 beantragen?
Hat der Arbeitnehmer mindestens 35 Beitragsjahre zusammen, kann er sich schon mit 63 in die Rente verabschieden. Er muss dann allerdings mit einer geringeren gesetzlichen Rente leben. Besser haben es die Arbeitnehmer, die auf 45 Versicherungsjahre kommen. Sie dürfen ohne Abschläge früher in Rente.
Wann kann ich in Rente gehen 1957 geboren?
Jahrgang
Jahrgang | Rentenbeginn | Abschlag: Rentenbeginn mit 63 |
---|---|---|
1957 | 65 Jahre + 11 Monate | 10,5 \% |
1958 | 66 Jahre + 0 Monate | 10,8 \% |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate | 11,4 \% |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 12,0 \% |
Was tun wenn die Rente nicht kommt?
Wenn Ihre Rente nicht vom NL Renten Service ausgezahlt wird, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenbehörde. Welche Rentenbehörde für Sie zuständig ist, können Sie entweder Ihrem Rentnerausweis entnehmen, oder einem Schreiben, dass Sie von der Rentenbehörde erhalten haben.