Wer tragt die Kosten einer Grenzfeststellung?
Wer trägt die Kosten einer Grenzfeststellung? Wer trägt die Kosten der Grenzwiederherstellung? Grundsätzlich gilt der Grundsatz, „wer bestellt, der bezahlt“, also zunächst der Antragsteller. Allerdings ist die Kostenübernahme des Grenzfeststellungsverfahrens privatrechtlich zwischen den Beteiligten zu klären. Auch eine Kostenteilung ist dabei möglich. Was tun wenn die Grundstücksgrenze nicht stimmt? Kommt es zum Streit unter den…
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