Was pruft die Auslanderbehorde bei Ehegattennachzug?
Was prüft die Ausländerbehörde bei Ehegattennachzug? Die Ausländerbehörde prüft, ob die gesetzlichen Nachzugsvoraussetzungen erfüllt sind. Beim Ehegattennachzug muss die nachziehende Person beispielsweise einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Was ist REF 509? Bei Problemen Lösung zunächst mit Visastelle vor Ort anstreben. Bei Erfolglosigkeit steht Ihnen Referat 509 (Einzelfallreferat) im Auswärtige Amt als Ansprechpartner zur Verfügung. Was tun…
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