Ist ein Elektroschocker eine Waffe?
Ist ein Elektroschocker eine Waffe? Elektroschocker fallen unter das Waffengesetz (WaffG) und sind dort unter der Bezeichnung „Elektroimpulsgeräte“ in der Anlage 2 (Waffenliste) im Abschnitt 1 („Verbotene Waffen“) unter Punkt 1.3.6 aufgeführt. Der Umgang mit ihnen ist damit nach § 2 Abs. 3 WaffG grundsätzlich verboten. Aber es gibt Ausnahmen. Wo finde ich den nächsten…