Was der Schornsteinfeger nicht darf?
Was der Schornsteinfeger nicht darf? Natürlich ist weiterhin gesetzlich vorgeschrieben, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger seine Aufgaben unparteilich, gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen hat (§ 18 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und § 12 Schornsteinfegergesetz). Auch darf er hoheitliche und gewerbliche Tätigkeiten nicht vermischen. Ist eine feuerstättenschau Pflicht? Eine Feuerstättenschau muss innerhalb von sieben Jahren mindestens zwei Mal durchgeführt werden. Zwischen…