Kann der Kaufer die spekulationssteuer ubernehmen?
Kann der Käufer die spekulationssteuer übernehmen? Eigennutzung: Die Spekulationssteuer kann bei Eigennutzung der Immobilie umgangen werden. Dabei muss der Käufer das Haus mindestens zwei Jahre vor dem Hausverkauf sowie im selben Jahr selbst genutzt haben. Trifft das für Sie zu, dann wird für Sie die Spekulationssteuer nicht fällig. Wann Keine spekulationssteuer Immobilien? Fristwahrung bei Vermietung…
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