Sind Materialkosten auf Mieter umlegbar?
Sind Materialkosten auf Mieter umlegbar? Grundsätzlich gehören Kleinteile zu den Instandhaltungskosten, so dass deren Kosten daher nicht in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden können, vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 Betriebskostenverordnung (BetrVK). Sind Verschleißteile Umlagefähig? Zwar sind grundsätzlich nur laufende, d.h. regelmäßig wiederkehrende Kosten umlegbar. Der Austausch von Verschleißteilen muss jedoch grundsätzlich…