Wann ist das Inverkehrbringen von Kaltemitteln verboten?
Wann ist das Inverkehrbringen von Kältemitteln verboten? Ab 1. Januar 2020 ist das Inverkehrbringen und das Nachfüllen bei Service/Reparaturfällen sowie Wartungsarbeiten von Kältemittel mit einem GWP-Wert über 2.500 verboten. Unter diese Verbotsfristen der F-Gase-Verordnung (EU Nr: 517/2014) fallen auch die Kältemittel R404A und R507A . Ist der Verflüssiger in einer Kälteanlage installiert? A) Wenn der…
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