Welche Form der Beglaubigung richtet sich nach?
Welche Form der Beglaubigung richtet sich nach? Die Form der öffentlichen Beglaubigung richtet sich nach den §§ 39, 40 BeurkG [Beurkundungsgesetz]. Danach ergibt sich auch, dass bei einer Unterschrift eines Vertreters, der im Namen des Vertretenen gehandelt hat, der Beglaubigungsvermerk auch die Person des Vertreters bezeichnen muss. Wann wird eine Übereinstimmungserklärung benötigt? Wann wird eine…
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