Wann durfen Handler bei der Zahlung von Kunden die Annahme von Munzen laut Gesetz verweigern?
Wann dürfen Händler bei der Zahlung von Kunden die Annahme von Münzen laut Gesetz verweigern? Die erste leitet sich aus dem Münzgesetz ab (§ 3 Abs. 1 Satz 2). Demnach ist weder ein Laden noch ein Lokal verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen oder die Bezahlung von Einkäufen über eine Gesamtsumme von 200 Euro hinaus…