Wer muss Vertretenmussen beweisen?
Wer muss Vertretenmüssen beweisen? Der Schadensersatzgläubiger hat nach allgemeinen Grundsätzen der Beweislast die Pflichtverletzung des Schuldners i.S. von § 280 I 1 BGB darzulegen und zu beweisen. Gelingt dies, wird nach § 280 I 2 BGB vermutet, dass der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Wann liegt eine Vertragsverletzung vor? Wann liegt eine Vertragsverletzung vor?…