Was ist eine einfache Gesellschaft?
Was ist eine einfache Gesellschaft? Es ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln (Art. 530 – 551 OR). Einfache Gesellschaften werden oft nur für eine gewisse Zeit gegründet, z.B. ein Baukonsortium, das sich nach Fertigstellung des Bauwerks wieder auflöst. Wie kommt eine einfache…