Wie komme ich zu meinem Recht als Kaufer?
Wie komme ich zu meinem Recht als Käufer? Der Käufer hat nach § 437 BGB Rechte, wenn der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt. Darunter fallen das Recht auf eine Nacherfüllung (§§ 437, 439 BGB), den Rücktritt oder die Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB), den Schadenersatz (vgl. 3 BGB) sowie den Aufwendungsersatz. Was kann der…