Wie viele Kopien zum privaten Gebrauch darf ich anfertigen?
Wie viele Kopien zum privaten Gebrauch darf ich anfertigen? Dabei dürfen nur so viele Kopien gemacht werden, wie es für den verfolgten Zweck notwendig ist. Nach einem älteren Urteil des Bundesgerichtshofs (14.04.1978, Az. I ZR 111/76) dürfen höchstens bis zu sieben Kopien eines Werkes erstellt und genutzt werden. Wann ist eine Privatkopie zulässig? Zulässig sind…
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