Wie weit von der Grundstucksgrenze Pflanzen?
Wie weit von der Grundstücksgrenze Pflanzen? Nach Artikel 47 Absatz 1 dieses Gesetzes dürfen Bäume, Sträucher und Hecken bis zu einer Höhe von 2 m nicht näher als 50 cm an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Pflanzen von über 2 m Höhe müssen sogar einen Grenzabstand von mindestens 2 m einhalten. Wie weit vom Zaun Pflanzen?…
Weiterlesen “Wie weit von der Grundstucksgrenze Pflanzen?” »