Wann liegt zechprellerei vor?
Wann liegt zechprellerei vor? Als Zechprellerei wird bezeichnet, wenn in einem Gastronomiebetrieb ein Gast sich der Bezahlung entzieht, also den Gastwirt um die Zeche prellt. Ob überhaupt und unter welchen Umständen die Zechprellerei einen Straftatbestand erfüllt, ist je nach Land unterschiedlich geregelt. Was ist verboten im Restaurant? Auch im Restaurant gibt es Spielregeln – und…