Wie sind Fahrradwege gekennzeichnet?
Wie sind Fahrradwege gekennzeichnet? Straßenverkehrsordnung, §2 Abs. 4 Satz 2 Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Der oben zitierte Ausschnitt aus der Straßenverkehrsordnung zeigt, dass es zwei verschiedene Arten Radwege gibt: Benutzungspflichtige Radwege und „andere Radwege“. Was sind Schutzstreifen im Straßenverkehr? Ein Schutzstreifen ist ein…