Wer beschliesst Rechtsakte EU?
Wer beschließt Rechtsakte EU? 1. Begriff: Der Rat (früher: Rat der Europäischen Union oder Ministerrat) und das Europäische Parlament beschließen die Gesetze bzw. Rechtsakte in zwei Gesetzgebungsverfahren (Art. 289 AEUV), dem ordentlichen und dem besonderen. Wie werden Rechtsakte erlassen? Bestimmte Rechtsakte ohne Gesetzgebungscharakter werden ähnlich wie die Gesetzgebungsakte von Rat und Europäischem Parlament gemeinsam erlassen….