Wann verjahren Forderungen Strom?
Wann verjähren Forderungen Strom? Im Allgemeinen beträgt die Verjährungsfrist bei Forderungen drei Jahre bis zum Jahresende nach dem Erbringen der Leistung. Für Stromanbieter gilt jedoch eine Ausnahmeregelung, sodass die Frist nach § 17 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) erst mit der Ausstellung der Abrechnung beginnt. Wie oft muss Strom abgerechnet werden? Laut Gesetzgebung (§ 40 Abs. 4…