Wie werden Reinigungskosten umgelegt?
Wie werden Reinigungskosten umgelegt? Die Kosten der Hausreinigung, Gebäudereinigung sind auf die Mieter als Betriebskosten umlegbar, wenn das für den Mietvertrag vereinbart ist. Ein Verweis auf eine Betriebskostenverordnung ist ausreichend, aber auch schon eine ganz allgemeine Formulierung wie z.B.: „Der Mieter trägt die Betriebskosten“. Was sind keine Betriebskosten? Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung, Verwaltungskosten, Versicherungskosten,…